Liste der Länder, die russische Dokumente ohne Apostille akzeptieren — Leitfaden 2026
Liste der Länder, die russische Dokumente ohne Apostille akzeptieren: Leitfaden 2026
Die Apostille ist die häufigste Antwort auf die Frage „wie legalisiere ich ein russisches Dokument im Ausland”. Doch nicht für jedes Land ist sie erforderlich. Eine ganze Gruppe von Staaten erkennt russische offizielle Dokumente ohne Apostille und ohne konsularische Legalisation an — auf der Grundlage internationaler Konventionen und bilateraler Rechtshilfeverträge. In diesem Artikel finden Sie die vollständige Liste solcher Länder Stand 2026, welche Dokumente befreit sind, was statt einer Apostille erforderlich ist und in welchen Fällen eine Apostille dennoch notwendig ist.
Die bedeutendste jüngste Änderung: Im Juni 2023 ist Russland der Chisinau-Konvention von 2002 beigetreten (Bundesgesetz Nr. 452-FZ vom 30. Dezember 2021; in Kraft getreten für Russland am 28. Juni 2023). Seitdem gilt die aktualisierte Konvention für die meisten GUS-Staaten anstelle der Minsker Konvention von 1993. Wenn Sie im Internet Artikel finden, in denen steht, dass „Russland die Chisinau-Konvention nicht ratifiziert hat” — diese Informationen sind veraltet. Stand 2026 ist Russland vollwertige Vertragspartei der Chisinau-Konvention.
Unsicher, ob für Ihr Land eine Apostille erforderlich ist? Schreiben Sie uns auf WhatsApp oder Telegram — wir antworten innerhalb von 15 Minuten und sagen Ihnen, welches Dokument in Ihrem Fall erforderlich ist. Kostenlose Beratung.
Wann eine Apostille NICHT erforderlich ist: drei Hauptkategorien
Russische offizielle Dokumente werden im Ausland in drei Fällen ohne Apostille akzeptiert:
- GUS-Staaten — Vertragsparteien der Chisinau-Konvention 2002 (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Usbekistan, Aserbaidschan)
- GUS-Staaten — Vertragsparteien der Minsker Konvention 1993 (Georgien, Turkmenistan — haben die Chisinau-Konvention nicht ratifiziert)
- Länder mit bilateralen Rechtshilfeverträgen mit Russland (Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Ungarn, Vietnam, Kuba, Albanien, Nordmazedonien, Zypern, Rumänien)
Betrachten wir jede Kategorie im Detail.
Kategorie 1: GUS-Staaten nach der Chisinau-Konvention 2002
Die Chisinau-Konvention über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen wurde am 7. Oktober 2002 in Chisinau unterzeichnet. Sie löste die Minsker Konvention von 1993 ab und regelt die Anerkennung offizieller Dokumente zwischen Vertragsstaaten.
Russland ratifizierte die Chisinau-Konvention durch Bundesgesetz Nr. 452-FZ vom 30. Dezember 2021. Der Präsidentenerlass Nr. 349 vom 15. Mai 2023 schloss die innerstaatlichen Verfahren ab, und die Konvention trat für Russland am 28. Juni 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ceased die Minsker Konvention von 1993 zwischen den Ländern, die die Chisinau-Konvention ratifiziert hatten, zu gelten.
Was dies in der Praxis bedeutet
Zwischen den Vertragsparteien der Chisinau-Konvention werden offizielle Dokumente, die von staatlichen Behörden eines Landes ausgestellt wurden, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Landes ohne Apostille und ohne konsularische Legalisation akzeptiert. Dokumente bedürfen lediglich einer notariell beglaubigten Übersetzung in die Amtssprache des Ziellandes.
Liste der Chisinau-Konventionsländer (für Russland)
| Land | Ratifizierungsstatus | Dokumente ohne Apostille |
|---|---|---|
| 🇦🇲 Armenien | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇧🇾 Belarus | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇰🇿 Kasachstan | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇰🇬 Kirgisistan | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇲🇩 Moldau | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇷🇺 Russland | Seit 28. Juni 2023 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇹🇯 Tadschikistan | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇺🇿 Usbekistan | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇦🇿 Aserbaidschan | Ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
Welche Dokumente zwischen diesen Ländern von der Apostille befreit sind
Die Chisinau-Konvention (Artikel 13) befreit folgende Dokumententypen von der Legalisation:
- SAGS-Zeugnisse — Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden, Namensänderungszeugnisse
- Führungszeugnisse — vom MWD und entsprechenden Behörden ausgestellt
- Bildungsdokumente — Diplome, Schulabschlusszeugnisse, akademische Bescheinigungen
- Notarielle Dokumente — Vollmachten, Zustimmungen, Testamente, notariell beglaubigte Kopien
- Gerichtsdokumente — Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse, Urteile
- Medizinische Dokumente — Bescheinigungen, Gutachten, Auszüge aus medizinischen Einrichtungen
- Unternehmensdokumente — Satzungen, Registerauszüge, Gründungsurkunden
- Archivbescheinigungen — Auszüge aus staatlichen Archiven
Was statt einer Apostille erforderlich ist
Auch wenn keine Apostille erforderlich ist, muss das Dokument für die Verwendung in einem anderen Land vorbereitet werden:
- Notariell beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache des Ziellandes (z. B. ins Kasachische für Kasachstan, Armenische für Armenien)
- Notariell beglaubigte Kopie — wenn das Original erhalten bleiben muss oder bei mehreren Institutionen eingereicht werden soll
- In einigen Fällen Beglaubigung der Übersetzung am Konsulat des Ziellandes (eine seltene Anforderung; eine notariell beglaubigte Übersetzung reicht meist aus)
Beispiele
- Russische Geburtsurkunde für Kasachstan — keine Apostille erforderlich, nur eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Kasachische.
- Russisches Führungszeugnis für Armenien — keine Apostille erforderlich, nur eine Übersetzung ins Armenische.
- Russisches Diplom für Belarus — keine Apostille erforderlich, Nostrifikation in Belarus kann notwendig sein.
- Vollmacht aus Russland für Usbekistan — eine notarielle Vollmacht reicht, keine Apostille.
Wichtig! Die Chisinau-Konvention regelt die Anerkennung von Dokumenten zwischen Vertragsstaaten. Wenn ein kasachisches Dokument in Deutschland verwendet werden soll, ist weiterhin eine Apostille (in Kasachstan) erforderlich, da Deutschland nicht Vertragspartei der Chisinau-Konvention ist.
Kategorie 2: GUS-Staaten nach der Minsker Konvention 1993
Nicht alle GUS-Staaten haben die Chisinau-Konvention von 2002 ratifiziert. Mit denjenigen, die dies nicht getan haben, gilt weiterhin die Minsker Konvention über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen vom 22. Januar 1993.
Liste der Minsker-Konventionsländer (für Russland)
| Land | Warum nicht zur Chisinau-Konvention gewechselt | Dokumente ohne Apostille |
|---|---|---|
| 🇬🇪 Georgien | Hat Chisinau nicht ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇹🇲 Turkmenistan | Hat Chisinau nicht ratifiziert | Alle offiziellen Dokumente |
Sonderfall: Ukraine
Die Ukraine ist weder Vertragspartei der Minsker noch der Chisinau-Konvention. Die Ukraine ist 2018 formell aus der GUS ausgetreten, hatte aber die Teilnahme faktisch früher eingestellt. Stand 2026 gibt es keinen gültigen Rechtshilfevertrag zwischen Russland und der Ukraine — russische Dokumente für die Verwendung in der Ukraine erfordern eine Apostille (gefolgt von Übersetzung und Beglaubigung).
In umgekehrter Richtung — ukrainische Dokumente für die Verwendung in Russland — ist ebenfalls eine Apostille erforderlich (die Ukraine ist der Haager Konvention 2003 beigetreten).
Sonderfall: Georgien
Georgien ist 2009 formell aus der GUS ausgetreten, aber die Minsker Konvention von 1993 gilt für Georgien weiterhin, da sie nicht gekündigt wurde. Dies wird durch Informationen des russischen Außenministeriums und von ConsultantPlus bestätigt. In der Praxis bedeutet dies:
- Russische Dokumente werden in Georgien ohne Apostille akzeptiert — eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Georgische reicht aus
- Georgische Dokumente werden in Russland ohne Apostille akzeptiert — eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische reicht aus
In einigen Fällen (insbesondere für Einwanderungsverfahren und bestimmte Banken) können georgische Behörden jedoch eine Apostille auf russische Dokumente verlangen. Dies ist nach der Minsker Konvention unrechtmäßig, kommt aber in der Praxis vor. Im Zweifel sollten Sie sich im Voraus bei der empfangenden Partei erkundigen.
Kategorie 3: Länder mit bilateralen Rechtshilfeverträgen
Russland hat bilaterale Rechtshilfeverträge mit einer Reihe von Staaten, die nicht Teil der GUS sind. Diese Verträge sehen ebenso wie die Chisinau-Konvention die gegenseitige Anerkennung offizieller Dokumente ohne Apostille und ohne konsularische Legalisation vor.
Liste der Länder mit bilateralen Verträgen
| Land | Vertrag | Was von der Apostille befreit ist |
|---|---|---|
| 🇱🇻 Lettland | Vertrag von 1993 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇱🇹 Litauen | Vertrag von 1992 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇪🇪 Estland | Vertrag von 1993 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇵🇱 Polen | Vertrag von 1996 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇨🇿 Tschechien | Vertrag von 1999 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇸🇰 Slowakei | Vertrag von 1994 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇧🇬 Bulgarien | Vertrag von 1993 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇭🇺 Ungarn | Vertrag von 1993 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇻🇳 Vietnam | Vertrag von 1998 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇨🇺 Kuba | Vertrag von 1995 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇦🇱 Albanien | Vertrag von 1995 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇲🇰 Nordmazedonien | Rechtshilfevertrag | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇨🇾 Zypern | Vertrag von 1997 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇷🇴 Rumänien | Vertrag von 1994 | Alle offiziellen Dokumente |
Wichtiger Vorbehalt: Vertragsanwendung unter Sanktionen
Einige der aufgeführten Länder haben nach 2022 Sanktionen gegen Russland verhängt, was praktische Schwierigkeiten schuf — obwohl die Verträge formal in Kraft bleiben, können Notare und Behörden zusätzliche Überprüfungen verlangen. Stand 2026:
- Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei — Verträge formal in Kraft, aber in der Praxis sind Verzögerungen und zusätzliche Überprüfungsanforderungen möglich
- Bulgarien, Ungarn, Zypern, Rumänien — Verträge in Kraft, keine besonderen Komplikationen
- Vietnam, Kuba, Albanien, Nordmazedonien — Verträge ohne Einschränkungen in Kraft
Wenn Sie ein russisches Dokument in eines der „schwierigen” Länder senden, empfehlen wir, sich im Voraus bei der empfangenden Partei zu erkundigen, welche spezifischen Beglaubigungen erforderlich sind. Eine notariell beglaubigte Kopie mit Apostille hilft oft als Backup-Option — sie ist teurer, garantiert aber die Anerkennung.
Tipp: Auch wenn ein Vertrag über die Aufhebung der Legalisation zwischen Ländern in Kraft ist, können viele Institutionen (Banken, Botschaften, Einwanderungsbehörden) nach ihren internen Regeln eine Apostille verlangen. Dies widerspricht nicht dem Völkerrecht, schafft aber Unannehmlichkeiten. In solchen Fällen ist es einfacher, eine Apostille zu besorgen, als zu streiten.
Kategorie 4: EAEU-Staaten (als Sonderfall)
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU) ist eine eigene Geschichte. Der Vertrag über die EAEU (unterzeichnet in Astana am 29. Mai 2014) regelt die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und enthält Bestimmungen zur Anerkennung von Dokumenten.
EAEU-Staaten
| Land | EAEU-Mitglied seit | Dokumente ohne Apostille |
|---|---|---|
| 🇷🇺 Russland | 2015 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇧🇾 Belarus | 2015 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇰🇿 Kasachstan | 2015 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇦🇲 Armenien | 2015 | Alle offiziellen Dokumente |
| 🇰🇬 Kirgisistan | 2015 | Alle offiziellen Dokumente |
Alle 5 EAEU-Staaten sind gleichzeitig Vertragsparteien der Chisinau-Konvention von 2002, sodass beide Konventionen in den Beziehungen unter ihnen gelten. In der Praxis bedeutet dies, dass Dokumente zwischen EAEU-Staaten besonders frei zirkulieren: eine notariell beglaubigte Übersetzung reicht aus.
Vollständige Liste der Länder, in denen russische Dokumente keine Apostille benötigen
Zusammenfassungstabelle zur schnellen Orientierung:
| Land | Grundlage | Konvention / Vertrag |
|---|---|---|
| 🇦🇲 Armenien | GUS + EAEU | Chisinau 2002 |
| 🇦🇿 Aserbaidschan | GUS | Chisinau 2002 |
| 🇧🇾 Belarus | GUS + EAEU | Chisinau 2002 |
| 🇰🇿 Kasachstan | GUS + EAEU | Chisinau 2002 |
| 🇰🇬 Kirgisistan | GUS + EAEU | Chisinau 2002 |
| 🇲🇩 Moldau | GUS | Chisinau 2002 |
| 🇹🇯 Tadschikistan | GUS | Chisinau 2002 |
| 🇺🇿 Usbekistan | GUS | Chisinau 2002 |
| 🇬🇪 Georgien | GUS (2009 ausgetreten, Konvention gilt aber weiterhin) | Minsk 1993 |
| 🇹🇲 Turkmenistan | GUS | Minsk 1993 |
| 🇱🇻 Lettland | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1993 |
| 🇱🇹 Litauen | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1992 |
| 🇪🇪 Estland | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1993 |
| 🇵🇱 Polen | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1996 |
| 🇨🇿 Tschechien | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1999 |
| 🇸🇰 Slowakei | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1994 |
| 🇧🇬 Bulgarien | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1993 |
| 🇭🇺 Ungarn | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1993 |
| 🇻🇳 Vietnam | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1998 |
| 🇨🇺 Kuba | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1995 |
| 🇦🇱 Albanien | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1995 |
| 🇲🇰 Nordmazedonien | Bilateraler Vertrag | Rechtshilfevertrag |
| 🇨🇾 Zypern | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1997 |
| 🇷🇴 Rumänien | Bilateraler Vertrag | Vertrag von 1994 |
Insgesamt: 24 Länder, in denen russische offizielle Dokumente ohne Apostille akzeptiert werden (Stand 2026).
Was statt einer Apostille erforderlich ist
Wenn keine Apostille erforderlich ist, heißt das nicht, dass das Dokument automatisch akzeptiert wird. Es muss vorbereitet werden:
1. Notariell beglaubigte Übersetzung
Übersetzung des Dokuments in die Amtssprache des Ziellandes, angefertigt von einem professionellen Übersetzer und notariell beglaubigt. Für die meisten GUS-Staaten reicht dies aus.
- Kasachstan: Übersetzung ins Kasachische (Russisch hat offiziellen Status, aber kasachische Versionen werden oft verlangt)
- Belarus: Übersetzung meist nicht erforderlich — Russisch ist Amtssprache
- Armenien: Übersetzung ins Armenische
- Usbekistan: Übersetzung ins Usbekische
- Kirgisistan: Übersetzung ins Kirgisische / Russische
- Tadschikistan: Übersetzung ins Tadschikische
- Moldau: Übersetzung ins Rumänische
- Aserbaidschan: Übersetzung ins Aserbaidschanische
- Georgien: Übersetzung ins Georgische
- Turkmenistan: Übersetzung ins Turkmenische
2. Notariell beglaubigte Kopie
Wenn das Original erhalten bleiben muss oder bei mehreren Institutionen eingereicht werden soll — wird eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments angefertigt. Eine notariell beglaubigte Kopie hat die gleiche Rechtskraft wie das Original.
3. Vollmacht (falls ein Vertreter das Dokument beschafft)
Wenn das Dokument nicht vom Eigentümer, sondern von einem Vertreter beschafft wird, ist eine notarielle Vollmacht erforderlich. Für GUS-Staaten wird eine russische notarielle Vollmacht ohne Apostille akzeptiert.
Wann eine Apostille dennoch erforderlich ist, auch wenn das Land auf der Liste steht
Es gibt mehrere Fälle, in denen eine Apostille erforderlich ist, auch wenn das Land auf der obigen Liste steht:
Fall 1: Dokumente für Drittländer
Wenn Sie ein russisches Dokument für die Verwendung in einem Land beschaffen, das nicht auf der Liste der Länder ohne Apostille steht — ist eine Apostille erforderlich. Zum Beispiel eine russische Geburtsurkunde zur Einreichung bei der deutschen Botschaft in Moskau — Apostille ist obligatorisch.
Fall 2: Dokumente für die Einwanderung in ein Drittland
Wenn ein Staatsbürger Kasachstans nach Kanada auswandert und kasachische Dokumente vorlegen muss — ist eine Apostille in Kasachstan erforderlich. Ein russisches Dokument für die Verwendung in Kanada über einen GUS-Staat — Apostille in Russland.
Fall 3: Bank- und Handelsdokumente
Banken und Finanzinstitute verlangen oft nach ihren internen Regeln eine Apostille, selbst wenn ein Rechtshilfevertrag zwischen den Ländern in Kraft ist. Dies betrifft:
- Dokumente für die Eröffnung eines ausländischen Bankkontos
- Dokumente für den Immobilienkauf
- Dokumente für Geschäftszwecke (Firmengründung, Akkreditierung einer Vertretung)
Fall 4: Besondere Anforderungen der empfangenden Partei
Einige Behörden (insbesondere Einwanderungsbehörden, Botschaften, Konsulate) können nach ihren internen Regeln eine Apostille verlangen, selbst wenn diese nach einem internationalen Vertrag nicht erforderlich ist. Dies ist nach Völkerrecht unrechtmäßig, kommt aber vor.
Fall 5: Dokumente, die nicht unter die Konventionen fallen
Einige Dokumententypen werden nicht von den Rechtshilfekonventionen erfasst:
- Handelsdokumente (Rechnungen, Frachtbriefe, Verträge) — erfordern konsularische Legalisation oder eine Certificate of Origin der Handelskammer
- Zolldokumente — separates Verfahren
- Patente und Marken — Registrierung nach nationalem Recht
Sonderfälle und Nuancen
Abchasien und Südossetien
Russland erkennt Dokumente, die in Abchasien und Südossetien ausgestellt wurden, ohne Apostille an — aufgrund bilateraler Abkommen. Diese Länder werden von Russland als unabhängige Staaten anerkannt, aber nicht von den meisten Ländern der Welt. Für die Verwendung abchasischer Dokumente in Russland reicht eine notariell beglaubigte Übersetzung.
DPR und LPR
Dokumente, die in der DPR und LPR vor ihrem Beitritt zu Russland ausgestellt wurden, werden von russischen Behörden ohne Apostille akzeptiert. Nachdem diese Gebiete zu Russland gekommen waren (September 2022), werden Dokumente nach russischen Vorlagen ausgestellt und unterliegen der russischen Gesetzgebung.
Baltische Staaten: Verträge in Kraft, aber mit Nuancen
Lettland, Litauen und Estland haben bilaterale Rechtshilfeverträge mit Russland aus den Jahren 1992-1993. Die Verträge sind formal in Kraft, aber in der Praxis:
- Notare in diesen Ländern können die Anerkennung russischer Dokumente ohne Apostille verweigern
- Banken und Finanzinstitute verlangen fast immer eine Apostille
- Einwanderungsbehörden können nach ihren internen Regeln eine Apostille verlangen
Wenn Sie ein Dokument in ein baltisches Land senden, empfehlen wir, bei der empfangenden Partei nachzufragen, ob eine Apostille erforderlich ist — oft ist es einfacher, vorsichtshalber eine zu besorgen.
China: Apostille seit 2023
China ist der Haager Konvention am 7. November 2023 beigetreten. Zuvor befreite ein Rechtshilfevertrag zwischen Russland und China Gerichtsdokumente und einige andere von der Apostille. Seit dem 7. November 2023 hat sich die Situation geändert: Für die meisten chinesischen Behörden ist eine Apostille erforderlich.
Der Rechtshilfevertrag von 1992 gilt jedoch formal weiterhin, und in einigen Fällen (insbesondere für Gerichtsdokumente) kann eine Apostille nicht erforderlich sein. In der Praxis verlangen die meisten Empfänger in China nach November 2023 eine Apostille — es ist einfacher, eine zu besorgen.
Wie Sie überprüfen, ob in Ihrem Fall eine Apostille erforderlich ist
Schritt 1. Bestimmen Sie das Zielland
Wo wird Ihr Dokument eingereicht? Wenn das Land auf der obigen Liste steht (24 Länder) — ist eine Apostille höchstwahrscheinlich nicht erforderlich.
Schritt 2. Überprüfen Sie den Dokumententyp
Nicht alle Dokumente sind von der Apostille befreit. Handels-, Zoll- und einige spezifische Dokumente können auch für Vertragsparteien eine Legalisierung erfordern.
Schritt 3. Überprüfen Sie die Anforderungen der empfangenden Partei
Dies ist der wichtigste Schritt. Rufen Sie bei der Organisation an, bei der Sie das Dokument einreichen werden, oder schreiben Sie ihr und fragen Sie: „Welche spezifischen Dokumente und Beglaubigungen verlangen Sie?” Holen Sie sich eine schriftliche Antwort. Das spart Ihnen Wochen des Wartens und Tausende Rubel.
Schritt 4. Wenden Sie sich an Fachleute
Wenn Sie unsicher sind — kontaktieren Sie uns. Wir bieten kostenlose Beratungen und helfen, die genauen Anforderungen für Ihre Situation zu bestimmen. Wir arbeiten seit 2015 mit GUS-Staaten, der EAEU und allen Haager Konventionsländern.
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Häufig gestellte Fragen
Ist eine Apostille für Dokumente für Kasachstan erforderlich?
Nein, für Kasachstan ist keine Apostille erforderlich. Die Chisinau-Konvention von 2002 ist zwischen Russland und Kasachstan in Kraft (Russland ist 2023 beigetreten), wonach offizielle Dokumente, die von staatlichen Behörden eines Landes ausgestellt wurden, auf dem Hoheitsgebiet des anderen Landes ohne Apostille und ohne konsularische Legalisation akzeptiert werden. Eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Kasachische reicht aus. Der Vertrag über die EAEU von 2014 gilt ebenfalls.
Ist die Chisinau-Konvention für Russland in Kraft getreten?
Ja, die Chisinau-Konvention von 2002 ist für Russland am 28. Juni 2023 in Kraft getreten. Russland hat sie durch Bundesgesetz Nr. 452-FZ vom 30. Dezember 2021 ratifiziert; der Präsidentenerlass Nr. 349 vom 15. Mai 2023 schloss die innerstaatlichen Verfahren ab. Ab diesem Moment ceased die Minsker Konvention von 1993 zwischen Russland und anderen Ländern, die die Chisinau-Konvention ratifiziert hatten, zu gelten.
Ist eine Apostille für Dokumente für Belarus erforderlich?
Nein, für Belarus ist keine Apostille erforderlich. Die Chisinau-Konvention von 2002 und der Vertrag über die Unionstaat zwischen Russland und Belarus sind in Kraft. Russische offizielle Dokumente werden in Belarus im Original akzeptiert; eine Übersetzung ist meist nicht erforderlich — Russisch hat offiziellen Sprachstatus in Belarus.
Ist eine Apostille für Dokumente für Armenien erforderlich?
Nein, für Armenien ist keine Apostille erforderlich. Armenien ist Mitglied der EAEU und Vertragspartei der Chisinau-Konvention von 2002. Eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Armenische reicht aus.
Ist eine Apostille für Dokumente für Georgien erforderlich?
Nach der Minsker Konvention von 1993 ist eine Apostille nicht erforderlich. Georgien hat die Chisinau-Konvention von 2002 nicht ratifiziert, aber die Minsker Konvention gilt für Georgien weiterhin. In der Praxis verlangen georgische Behörden (insbesondere Banken und Einwanderungsbehörden) manchmal nach ihren internen Regeln eine Apostille. Wir empfehlen, sich bei der empfangenden Partei zu erkundigen.
Ist eine Apostille für Dokumente für die Ukraine erforderlich?
Ja, für die Ukraine ist eine Apostille erforderlich. Die Ukraine ist weder Vertragspartei der Minsker noch der Chisinau-Konvention. Stand 2026 gibt es keinen gültigen Rechtshilfevertrag zwischen Russland und der Ukraine. Russische Dokumente für die Verwendung in der Ukraine erfordern eine Apostille und eine notariell beglaubigte Übersetzung. Ukrainische Dokumente für die Verwendung in Russland erfordern ebenfalls eine Apostille (die Ukraine ist seit 2003 Mitglied der Haager Konvention).
Ist eine Apostille für Dokumente für Litauen / Lettland / Estland erforderlich?
Nach bilateralen Rechtshilfeverträgen (1992-1993) ist eine Apostille nicht erforderlich. In der Praxis verlangen Banken und viele Institutionen in diesen Ländern jedoch nach ihren internen Regeln eine Apostille. Wir empfehlen, sich bei der empfangenden Partei zu erkundigen und im Zweifel vorsichtshalber eine Apostille zu besorgen.
Was ist statt einer Apostille für GUS-Staaten erforderlich?
Statt einer Apostille ist eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments in die Amtssprache des Ziellandes erforderlich. In einigen Fällen — eine notariell beglaubigte Kopie oder eine Vollmacht. Zum Beispiel für Kasachstan — Übersetzung ins Kasachische; für Armenien — ins Armenische; für Usbekistan — ins Usbekische.
In welchen Fällen ist eine Apostille erforderlich, auch wenn das Land auf der Liste steht?
Eine Apostille ist erforderlich, wenn: (1) das Dokument in einem Drittland verwendet wird, das nicht auf der Liste steht (z. B. ein russisches Zeugnis zur Einreichung bei der deutschen Botschaft); (2) eine Bank oder ein Finanzinstitut nach internen Regeln eine Apostille verlangt; (3) für Handels- und Zolldokumente; (4) für bestimmte spezifische Dokumente, die nicht unter die Konventionen fallen.
Ist es möglich, eine Apostille zu besorgen, auch wenn sie nicht erforderlich ist?
Ja, das ist möglich. Eine Apostille kann auf jedes offizielle russische Dokument gesetzt werden — das ist nicht verboten. Bei Zweifeln oder wenn der Empfänger darauf besteht — ist es besser, eine zu besorgen. Kosten: 2.500 RUB Staatsgebühr + Dienstleistungen. Frist: 3-7 Werktage; eilig 1-2 Tage.
Worin unterscheidet sich die Chisinau-Konvention von der Minsker Konvention?
Die Chisinau-Konvention von 2002 ist eine aktualisierte Version der Minsker Konvention von 1993. Die Chisinau-Konvention erweitert die Liste der von der Legalisation befreiten Dokumente und präzisiert Verfahren. Russland hat die Chisinau-Konvention 2021/2023 ratifiziert, und ab diesem Moment ceased die Minsker Konvention zwischen Ländern zu gelten, die die Chisinau-Konvention ratifiziert hatten.
Wo finde ich die offizielle Liste der Länder ohne Apostille?
Offizielle Quellen:
- Konvention über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (Chisinau, 7. Oktober 2002) — auf ConsultantPlus
- Minsker Konvention vom 22. Januar 1993 — auf ConsultantPlus
- Liste der Vertragsparteien der Minsker Konvention — auf MFA Russlands
- Liste der Staaten, die offizielle Dokumente der Russischen Föderation ohne Legalisation anerkennen — auf regionalen SAGS-Websites
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- Dokumente für die Auswanderung aus Russland: vollständige Checkliste 2026
- Neues Gesetz zur Dokumentenlegalisierung 2026 (145-FZ)
Quellen und Aktualität
Die Informationen in diesem Artikel sind Stand August 2026 aktuell. Bei der Erstellung wurden folgende offizielle Quellen verwendet:
- Konvention über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (Chisinau, 7. Oktober 2002) — Text der Chisinau-Konvention auf ConsultantPlus
- Konvention über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (Minsk, 22. Januar 1993) — Text der Minsker Konvention auf ConsultantPlus
- MFA Russlands — Über das Inkrafttreten der Chisinau-Konvention für Russland (30. Mai 2023) — offizielle Ankunft des Inkrafttretens
- Justizministerium Russlands — Innerstaatliche Verfahren abgeschlossen (18. Mai 2023) — Kommentar des Justizministeriums
- Bundesgesetz Nr. 452-FZ vom 30. Dezember 2021 „Über die Ratifizierung der Chisinau-Konvention” — offizielle Veröffentlichung
- Präsidentenerlass Nr. 349 vom 15. Mai 2023 — Abschluss der innerstaatlichen Verfahren
- Liste der Vertragsparteien der Minsker Konvention — MFA Russlands — offizielle Liste auf der MFA-Website
- TASS — Russland hat Protokolle zu den GUS-Konventionen ratifiziert (30. Januar 2026) — Nachrichten zur Ratifizierung
- ConsultantPlus — Vertragsparteien der Minsker Konvention — Analyse der Mitgliedschaft
- Gosuslugi — Für welche Länder keine Apostille erforderlich ist — Referenz auf Gosuslugi
- MFA Russlands — Apostille und Aufhebung der Legalisationsanforderungen — Liste bilateraler Verträge
- Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion (Astana, 29. Mai 2014) — Text des EAEU-Vertrags
Wichtig: Die Mitgliedschaft in Konventionen und der Status bilateraler Verträge können sich ändern. Vor der Einreichung von Dokumenten sollten Sie immer die aktuellen Informationen auf den Websites der Konsulate des Ziellandes und des MFA Russlands überprüfen. In strittigen Fällen — Beratung einholen.
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